Letzte Änderung: 02. 05. 2022, 11:50h

Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“

Das Wirtschaftsministerium hat den Förderaufruf zum Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“ gestartet. Für den Förderaufruf stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 10. Juni 2022.

Ziel des Innovationswettbewerbs
Mit dem Innovationswettbewerb sollen Chancen und Potentiale in der Produktion von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes genutzt werden, um die betriebsinterne Ressourceneffizienz zu steigern und damit klima- und umweltschonendere Prozesse zu ermöglichen. Technologien aus dem Spektrum von Industrie 4.0 können entscheidend dazu beitragen Prozesse klimaneutraler zu gestalten. Daher sollen innovative Industrie 4.0-Lösungen entwickelt und erprobt werden, um beispielhaft folgende Optimierungen zu verfolgen:

  • Verringerung des Energieverbrauchs
  • Verringerung des Materialeinsatzes
  • Intelligente Abstimmung von Wärmequellen und –senken
  • Vermeidung oder Verminderung von Abfällen
  • Einsparung von benötigtem Lagerraum oder (innerbetrieblichen und externen) Transporten
  • Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende Wartung
  • Reduzierung von fehlerhaften Teilen und damit von Ausschuss

Da nicht nur einzelbetriebliche Projekte, sondern auch Konsortialvorhaben aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt sind, sollen Ergebnisse aus dem Forschungsbereich im Rahmen des Wissenstransfers auch anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und damit eine Breitenwirkung erzielen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Projektideen, die die Optimierung von Aspekten einer klimaneutralen Produktion durch Industrie 4.0-Technologien verfolgen.

Die Laufzeit der Förderung beginnt frühestens am 1. August 2022 und endet spätestens am 31. Dezember 2023.

Wer wird gefördert?
Unternehmen aus Baden-Württemberg mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 3000 Beschäftigten sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert?
Einzelvorhaben von Unternehmen können eine maximale Fördersumme von bis zu 250.000 Euro erhalten. Konsortialvorhaben aus Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen können maximale Zuwendungen von bis 500.000 Euro erhalten. Bei Unternehmen können Personalausgaben, Fremdleistungen sowie ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag gefördert werden. Bei Forschungseinrichtungen können in begründeten Fällen zusätzlich Material-/Sachausgaben sowie Reiseausgaben gefördert werden. Der prozentuale Förderanteil hängt bei Unternehmen unter anderem von der Zahl der Beschäftigten ab.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen