Letzte Änderung: 02. 05. 2022, 12:22h

Neuer Stichtag im Förderprogramm Invest BW: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

Das Baden-Württembergische Förderprogramm Invest BW startet in die nächste Runde. Somit können wieder Förderanträge für Innovationsvorhaben eingereicht werden. Der aktuelle Förderaufruf ist missionsorientiert. Unter der Thematik „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“ werden innovative Vorhaben und Projekte gefördert.

Was wird gefördert
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind sowohl einzelbetriebliche Vorhaben, als auch Verbundprojekte mit anderen Unternehmen oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen.
  • Bei Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
  • In der Innovationsförderung sollen bis Ende 2022 regelmäßige technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben werden.

Wie wird gefördert

  • Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu einer Million Euro und für Verbundvorhaben bis zu drei Millionen Euro gewährt werden.
  • Übersteigt die Zuwendung an ein Unternehmen im Einzelfall den Betrag von 500.000 Euro, ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
  • Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße und orientieren sich an den beihilferechtlichen Vorgaben für die experimentelle Entwicklung gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

Weitere Informationen und Antragstellung